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Unsere Geschäftstelle ist am 10. Mai, 31. Mai und 04. Juni leider geschlossen. 



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SERVICEZEITEN

In dieser Zeit stehen wir Ihnen TELEFONISCH zur Verfügung.

Mo. – Fr.      07.30 – 12.00 Uhr
Mo. – Di.      13.30 – 17.00 Uhr
Mi.  bis 13.00 Uhr
Do. 13.30 – 18.00 Uhr



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ÖFFNUNGSZEITEN

In dieser Zeit stehen wir Ihnen PERSÖNLICH zur Verfügung.

Geschäftstelle Oberzellerhau 1
Di./Mi.      08.00 – 11.00 Uhr
Do.      14.00 – 17.30 Uhr

Geschäftstelle Feldstraße 62   
Mo      13.15 – 15.15 Uhr
Do.      09.00 – 11.00 Uhr


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NOTDIENST DER BGO

Für NOTFÄLLE außerhalb der Geschäftszeiten, an
Wochenenden und Feiertagen.


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Muss Ihr Freistellungsauftrag angepasst werden?

Wichtige Information für Sie als Genossenschaftsmitglied und Empfänger von Dividendenzahlungen


Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht. Somit darf jeder Sparer insgesamt 1.000 Euro an Kapitalerträgen freistellen, Ehegatten also gemeinsam 2.000 Euro (Zusammenveranlagung). Bis 2022 waren es 801 beziehungsweise 1.602 Euro.

 

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Einkünfte aus Kapitalvermögen- egal ob Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge - müssen versteuert werden. Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag zur Freistellung von Kapitaleinkünften. Er wird der Bank bzw. dem Kreditinstitut im Rahmen eines Freistellungsauftrages mitgeteilt.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an eine Bank bzw. ein Kreditinstitut, anfallende Kapitaleinkünfte vom automatischen Abzug der Kapitalertragssteuer zu befreien. Zur Freistellung von der Kapitalertragsteuer steht der Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung. Dieser Sparer-Pauschbetrag kann durch entsprechende Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken aufgeteilt werden.

Freistellungsauftrag bei Ihrer Genossenschaft

In der Regel schütten wir jährlich eine Dividende in Höhe von 4 Prozent auf die Genossenschaftsanteile aus.  Ab 01.01.2009 wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag =26,375 %) auf alle Dividendenzahlungen erhoben. Da wir als Genossenschaft verpflichtet ist, die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abzuführen, kommt nicht die volle Dividende zur Auszahlung an unsere Mitglieder.

Erträge aus Kapitalvermögen sind allerdings bis zu einer Höhe von EUR 1.000 für Alleinstehende bzw. EUR 2.000 für Verheiratete steuerfrei. Im Rahmen dieses Freibetrages können Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, der uns ermächtigt, von der Einbehaltung der Abgeltungssteuer abzusehen und Ihnen die vollständige Dividende auszuzahlen. Das Formular für den Freistellungsauftrag ist auf unserer Homepage abrufbar

Beispiel: Sie erhalten auf Ihre eingezahlten Genossenschaftsanteile in Höhe von z.B. 3.579,04 € eine Dividende von 4 % in Höhe von 143,16 €. Davon werden ohne Freistellungsauftrag 37,75 € an das Finanzamt abgeführt, so dass nur 105,41 € zur Auszahlung kommen. Um die vollen 143,16 € auszahlen zu können, muss auf dem Freistellungsauftrag ein Betrag von mindestens 143,16 € eingetragen werden.

Was hat sich seit 1. Januar 2023 geändert? Was passiert mit meinen bereits erteilten Freistellungsauftrag?

Sollten Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt haben, müssen Sie nicht weiter tätig werden. Mit der Anhebung des Sparer-Pauschbetrages sind wir als Genossenschaft gesetzlich dazu verpflichtet, alle bereits erteilten Freistellungsaufträge anzupassen.

Alle vor dem 1. Januar 2023 erteilten Freistellungsaufträge

  • - mit dem gesamten Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro -, wurden von uns automatisch auf den neuen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro erhöht.
  • - mit einem anteiligen Sparer-Pauschbetrag (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere Banken oder Institutionen) wurde der Betrag automatisch um 24,884 Prozent erhöht und aufgerundet. (beispielsweise haben Sie einen Freistellungsauftrag in Höhe von 43,40 € erteilt, liegt dieser nun in Höhe von 55 € vor).

Ich bin mit der automatischen Anpassung nicht einverstanden. Was kann ich machen?

Sollten Sie mit der automatischen Erhöhung des Freistellungsauftrages nicht einverstanden sein, können Sie uns gern einen neuen Freistellungsauftrag zukommen lassen. Das aktuelle Formular finden Sie auf unserer Website unter „Mitgliedschaft“ und „Formulare“. Sie können uns natürlich auch anrufen. Wir werden Ihnen dann einen neuen Freistellungsauftrag senden.

 

 





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Herr Karsten Wilke
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