Parallel hierzu wurde im Jahr 1911 eine zweite Genossenschaft, die Baugenossenschaft Gartenstadt, in Singen gegründet.
Bereits im Jahre 1913 sollen erste Verhandlungen über einen Zusammenschluss der beiden Genossenschaften geführt worden sein, welcher aber erst 1940 vollzogen wurde. Durch den Zusammenschluss hatte die jetzige Baugenossenschaft Oberzellerhau eG nunmehr einen Bestand von 381 Wohnungen in 223 Häusern.
Mit Urkunde des Badischen Innenministeriums vom 08. August 1932 erfolgte die Anerkennung als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen. Mit Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes verlor die BGO ihren Status als gemeinnützig zum 31. Dezember 1992 und ging in die Steuerpflicht. Durch den Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ergaben sich neue Chancen und die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder zu erschließen.
Das Handeln unserer Genossenschaft wird durch zwei Leitsätze geprägt. Zum einen natürlich das Solidarprinzip, welches von der Grunderkenntnis, dass eine Summe von Menschen ein Ziel erreichen kann, für welches ein Einzelner zu schwach ist, lebt. Zum anderen aber auch, dass wir ein straff und gut organisiertes Wirtschaftsunternehmen sein müssen, um konkurrenzfähig zu bleiben und am Markt erfolg zu haben.
Die Vereinigung dieser beiden Leitsätze stellt das Grundprinzip für unsere heutige Geschäftspolitik dar. Denn ohne wirtschaftlichen Erfolg nützt die beste Gesinnung nicht.